ORGANSPENDE-TÄTOWIERUNGEN

Diese Abgeordneten haben sich ein Organspende-Tattoo stechen lassen

Ein Kreis, darunter zwei Halbkreise: Dieses Tattoo steht für die Bereitschaft, Organe zu spenden. Bei einer Tattoo-Aktion im Landtag haben sich gleich sechs unserer Abgeordneten das Symbol in die Haut stechen lassen. Organisiert hatte die Aktion unser Abgeordneter Thomas Zöller, Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung. 

Insgesamt acht Landtagsabgeordnete haben sich unweit vom Maximilianeum ein Organspende-Tattoo stechen lassen, davon sechs Abgeordnete unserer Fraktion. Thomas Zöller, der die ungewöhnliche Aktion gemeinsam mit dem Verein „Junge Helden“ ins Leben gerufen hat, will dazu anregen, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Für ihn selbst ist es das zweite Tattoo, erklärte Zöller, der sich das Zeichen auf die Innenseite des linken Oberarms tätowieren ließ.

Die Idee für das Organspende-Tattoo stammt vom Verein „Junge Helden“. Durch das Tattoo soll die Bereitschaft zur Organspende als sichtbares Zeichen auf der Haut sofort erkennbar sein. Damit sollen auch betroffene Angehörige entlastet werden. Denn ohne ein schriftliches Einverständnis des Verstorbenen sind sie es, die nach dem Tod eine Entscheidung treffen müssen. In der Folge lehnen viele Angehörige eine Entnahme ab – mangels Kenntnis des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen.

Allerdings stellt das Tattoo keine rechtsgültige Form der Dokumentation über die Entscheidung zur Organspende dar. Erst durch die persönliche Unterschrift – sei es auf einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder einem formlosen Schriftstück – ist der Wille zur Organspende hinreichend und damit rechtsgültig dokumentiert. Nichtsdestotrotz kann das Tattoo wenigstens als Willensbekundung gewertet werden und den Hinterbliebenen bei der Entscheidungsfindung helfen, wenn keine andere schriftlich dokumentierte Entscheidung vorliegt.

Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Dem standen knapp 8.400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation gegenüber. Auch deshalb haben wir im Sommer die Bundesratsinitiative, mittels Widerspruchslösung eine Entscheidung für oder gegen eine Spende einzufordern, mitgetragen. Allerdings kann die Widerspruchslösung nach unserer Überzeugung nur eine vorübergehende Lösung sein, um übergangsweise zu kürzeren Wartezeiten für Organempfänger beizutragen. Langfristig braucht es eine gesetzliche Regelung, die die Freiwilligkeit der Spende besser sicherstellt.

Übrigens: Erklärungen zur eigenen Organspendebereitschaft können seit März 2024 auch digital dokumentiert werden. Seitdem kann man in einem zentralen Online-Register ab dem Alter von 16 Jahren eintragen, ob man zu einer Spende nach dem Tod bereit ist oder nicht.