Es braucht die starke Stimme der FREIEN WÄHLER in der Bayerischen Staatsregierung, um politische Fehlentscheidungen der Vergangenheit zu korrigieren
Mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung konnten wir unter anderem erwirken, dass der Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung in einigen Gebieten auf 1.000 Meter herabgesetzt wird. Bislang sah die strenge Regelung vor, dass Windräder einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebieten einhalten müssen. In Bayern sind Anlagen mit Höhen um die 200 Meter üblich; damit betrug der Mindestabstand zur Wohnbebauung bislang rund zwei Kilometer. Dadurch war der Windkraftausbau per Gesetz faktisch unmöglich gemacht worden.
Nun können Windräder auf Flächen in der Nähe von Gewerbe- und Industriegebieten aufgestellt werden, um diese Gebiete mit Strom zu versorgen. Auch im Umfeld von bedeutender Verkehrsinfrastruktur wie Autobahnen, mehrstreifigen Bundesstraßen oder Haupteisenbahnstrecken dürfen künftig Anlagen mit weniger Abstand errichtet werden. Darüber hinaus haben wir uns gemeinsam mit unserem Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dafür eingesetzt, dass Repowering-Standorte, Windvorrang- und Windvorbehaltsgebiete sowie Wälder nun einfacher für die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen genutzt werden können.
Für uns als FREIE WÄHLER-Fraktion ist klar: Die Gesetzesänderung wird dem Ausbau der Windenergienutzung einen kräftigen Schub verleihen und so dazu beitragen, dass die Energieversorgung in Bayern langfristig unabhängiger wird von fossilen Energieträgern. Damit erhält der Wirtschaftsstandort Bayern ein gutes Stück Energieautonomie zurück. Gleichzeitig unterstützen wir die Klimaschutzanstrengungen des Freistaates – denn langfristig wird uns deutlich mehr klimaneutral erzeugte Energie zur Verfügung stehen. Die Kehrtwende bei 10H zeigt aber auch: Es braucht unsere starke Stimme in der Bayerischen Staatsregierung, um politische Fehlentscheidungen der Vergangenheit zu korrigieren.