Schwerpunkt NÄCHSTE MASSNAHMEN
NÄCHSTE MASSNAHMEN

Gutachten über Klinikaufenthalte geplant

Um die Folgenabschätzung der anstehenden Umstrukturierungsprozesse zusätzlich zu erleichtern, haben wir uns außerdem dazu entschlossen, ein bayernweites Gutachten zur Entwicklung der Patientenzahlen in Auftrag zu geben. Konkret geht es uns darum, zu ermitteln, wie sich die Bedarfe an stationären Behandlungen zukünftig entwickeln werden.

Fakt ist: Klinikaufenthalte werden durch die zunehmende Ambulantisierung zur Ausnahme. Die Primärversorgung in ambulant-stationären lokalen Gesundheitszentren wird klinischer und künftig noch enger mit der Akut- und Langzeitpflege verknüpft werden. Das hat Folgen für die Bettenauslastung in den unterschiedlichen Häusern. Im Zuge des Gutachtens soll deshalb auch ermittelt werden, welche stationären Behandlungsbedarfe in den unterschiedlichen Fachrichtungen wie Chirurgie, Kardiologie oder Onkologie zu erwarten sind.

Teil der Erhebung wird zudem sein, in einem ersten Schritt die aktuellen Bedarfe an stationären Klinikaufenthalten und den jeweils erbrachten Leistungen zu ermitteln. Diese Ist-Darstellung wird insbesondere auch auf regionale Unterschiede bei der Versorgung eingehen. Im zweiten Schritt soll das Gutachten – ausgehend von den so erhobenen Daten – eine Prognose zu den Bedarfen an Krankenhausleistungen in den Jahren 2025 und 2030 abgeben. Dabei soll das Gutachten insbesondere auf die demografische Entwicklung in den unterschiedlichen Regionen und die bereits erwähnte zunehmende Ambulantisierung eingehen.

Klinikaufenthalte werden durch die zunehmende Ambulantisierung zur Ausnahme. 

Im Ergebnis erhalten die Krankenhausträger eine sehr genaue Aufstellung über die anzunehmenden Versorgungsbedarfe der bayerischen Bevölkerung in fünf beziehungsweise zehn Jahren. Das hilft bei den weiteren Planungen, um Konzepte zur Neuausrichtung möglichst passgenau und bedarfsorientiert zu formulieren.

Das Gutachten wird aber bewusst darauf verzichten, die ermittelten lokalen Bedarfe bestehenden Häusern zuzuordnen. Denn dazu bedarf es eines noch genaueren Blicks auf die örtlichen Begebenheiten, die unterschiedlich stark wahrnehmbaren Patientenwanderungen sowie die wirtschaftliche Situation der einzelnen Häuser. Diese Betrachtung soll deshalb zu einem späteren Zeitpunkt – auf Ebene der regionalen Gutachten und in Form von Versorgungskonferenzen – erfolgen.

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