Schwerpunkt Rückenwind-Offensive für Krankenhausträger
RÜCKENWIND-OFFENSIVE FÜR KRANKENHAUSTRÄGER

Regionalgutachten, Dialogforen und Verzicht auf Fördermittel-Rückforderungen

Wir wollen Betroffene zu Beteiligten machen. Deshalb werden wir im engen Schulterschluss mit unseren Kommunen und Krankenhausträgern an den bestmöglichen Lösungen arbeiten, um die Anpassungen im Gesundheitssystem auf tragfähige Beine zu stellen. Mit unserem Koalitionspartner haben wir uns auf eine umfassende Rückenwind-Offensive verständigt, um den Krankenhausträgern bei den anstehenden Veränderungs- und Anpassungsprozessen weitere Hilfen und Entlastungen anzubieten.

Neben den bayernweiten Datenerhebungen braucht es für eine präzise Ermittlung der Bedarfe Regionalgutachten, die lokale Besonderheiten besser abbilden. Wir haben ein Sonderförderprogramm für kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum auf den Weg gebracht, um diese bei der Finanzierung von Umsetzungsgutachten zu unterstützen. Das Programm wird sehr gut angenommen und Stand November befanden sich bereits fünf Gutachten in der Umsetzung. Nun soll das Förderprogramm dahingehend ausgebaut werden, dass auch größere Kliniken, die eine maßgebliche Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung auf dem Land spielen, eine Förderung beantragen können.
 

Neben der Bereitstellung einer hinreichenden Datengrundlage, der Finanzierung von Gutachten sowie der Initiierung von Dialogforen wollen wir die Krankenhausträger auch durch politische Rückendeckung unterstützen.

Als weitere Maßnahme haben wir mit unserem Koalitionspartner verabredet, dass das Bayerische Gesundheitsministerium überall dort auf die Verantwortlichen vor Ort zugehen wird, wo Überlegungen zur Anpassung der vorhandenen Strukturen noch nicht erfolgt sind. So wollen wir gewährleisten, dass die Entscheidungsträger der verschiedenen Einrichtungen – Krankenhäuser, Universitätsklinika, ambulante Dienste und regionale Pflegeeinrichtungen – miteinander ins Gespräch kommen, um gemeinsam auszuloten, welche Bedarfe möglicherweise überproportional gut bedient werden und wo medizinische Angebote gegebenenfalls ausgebaut werden müssen.

Neben der Bereitstellung einer hinreichenden Datengrundlage, der Finanzierung von Gutachten sowie der Initiierung von Dialogforen wollen wir die Krankenhausträger auch durch politische Rückendeckung unterstützen. Die Ergebnisse der mitunter schwerwiegenden Entscheidungsprozesse vor Ort werden deshalb – sofern sie erhebliche Veränderungen in der Versorgungsstruktur zur Folge haben – von der Staatsregierung im Kabinett bestätigt. Eine Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf das Kabinett bedeutet dies aber freilich nicht.

Zu guter Letzt haben wir uns darauf verständigt, dass bereits getätigte Fördergelder für Infrastrukturmaß- nahmen von den Krankenhäusern nicht zurückgefordert werden, selbst wenn die Einrichtungen von Umstrukturierungsprozessen betroffen sind. Das Bayerische Krankenhausgesetz enthält bereits entsprechende Möglichkeiten, die der Freistaat ausschöpfen wird, um Krankenhausträger auch auf diesem Weg zu entlasten.

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