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Mieten wieder bezahlbar machen

Sozialverträgliches Vermieten endlich belohnen!

Wer ein Miethaus besitzt und daraus nicht den größtmöglichen Gewinn zieht, ruft den Argwohn des Finanzamts auf den Plan. Da kann die Wohnungsvermietung sogar als „Liebhaberei“ abgestempelt und den Eigentümern eine ernstzunehmende wirtschaftliche Tätigkeit abgesprochen werden. Das wollen wir ändern.

Soziale Vermieter werden mitunter stärker zur Kasse gebeten als ihre Mitbewerber, die zu ortsüblichen Konditionen vermieten.

Stellen wir uns zunächst folgendes Szenario vor: Der Hauseigentümer Bertram W. besitzt in München mehrere Mietwohnungen, für die er von seinen Mieterinnen und Mietern einen für Münchener Verhältnisse sehr moderaten Mietpreis von zwölf Euro pro Quadratmeter verlangt. Die Konsequenz: Das Finanzamt unterstellt dem Hauseigentümer, er habe keine Gewinnerzielungsabsicht. Deshalb darf er Investitionen in das Haus auch nicht vollständig steuerlich absetzen, sondern muss die Kosten für die Instandhaltung teilweise allein tragen. Will Herr W. modernisieren, muss er einen Kredit aufnehmen oder die Mieten erhöhen. Aber genau das will er ja nicht.

Wie kann es zu einer solchen Regelung kommen, die hohe Mieten belohnt und sozialverträgliche bestraft? Um die Höhe der fälligen Steuern festzulegen, orientiert sich das Finanzamt am jeweils aktuellen Mietspiegel. Dieser ist seinerseits nichts anderes als ein Abbild des Marktes, der auch stark durch Spekulation beeinflusst wird. In der momentanen wirtschaftlichen Gesamtsituation kommt hinzu, dass zahlreiche Mietspiegel mithilfe eines Kostenindex erstellt werden. Es ist zu erwarten, dass dieser aufgrund der aktuell hohen Inflation stark ansteigen und dementsprechend absehbar auch zu einem Steigen der Mietspiegel führen wird.

Das Problem dabei: Kann oder möchte ein Vermieter die Miete nicht im Gleichklang mit dem Mietspiegel erhöhen, so beschneidet die Regelung im aktuellen Paragraphen 21 Abs. 2 EStG die steuerliche Attraktivität der Vermietung erheblich. Konkret können etwa Werbungskosten des Vermieters dann durch eine vorzunehmende Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil der Nutzungsüberlassung nicht mehr vollständig anerkannt werden. Soziale Vermieter werden so mitunter stärker zur Kasse gebeten als ihre Mitbewerber, die zu orts- üblichen Konditionen vermieten.

Angesichts von Wohnraumknappheit und reihenweisen Baustopps wegen stark gestiegener Materialkosten ist es für uns als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion ein Unding, dass der Fiskus Vermieter für zu niedrige Mieten abstraft. Wir haben die Bayerische Staatsregierung deshalb damit beauftragt, sich im Bund für eine Reform des Einkommensteuergesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, Investitionen in Wohnimmobilien, die zu günstigen Konditionen vermietet sind, attraktiver zu gestalten. Denn ohne das Engagement von privaten Vermietern werden wir der Wohnungsnot in Bayern nicht Herr werden können.

Das Problem dabei: Kann oder möchte ein Vermieter die Miete nicht im Gleichklang mit dem Mietspiegel erhöhen, so beschneidet die Regelung im aktuellen Paragraphen 21 Abs. 2 EStG die steuerliche Attraktivität der Vermietung erheblich. Konkret können etwa Werbungskosten des Vermieters dann durch eine vorzunehmende Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil der Nutzungsüberlassung nicht mehr vollständig anerkannt werden. Soziale Vermieter werden so mitunter stärker zur Kasse gebeten als ihre Mitbewerber, die zu orts- üblichen Konditionen vermieten.

Angesichts von Wohnraumknappheit und reihenweisen Baustopps wegen stark gestiegener Materialkosten ist es für uns als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion ein Unding, dass der Fiskus Vermieter für zu niedrige Mieten abstraft. Wir haben die Bayerische Staatsregierung deshalb damit beauftragt, sich im Bund für eine Reform des Einkommensteuergesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, Investitionen in Wohnimmobilien, die zu günstigen Konditionen vermietet sind, attraktiver zu gestalten. Denn ohne das Engagement von privaten Vermietern werden wir der Wohnungsnot in Bayern nicht Herr werden können.


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