Straßenausbau – bürgerfreundlich und sozialverträglich

Wir haben die ungerechten Straßenausbaubeiträge (Strabs) abgeschafft und damit Tausende Hausbesitzerinnen und -besitzer entlastet. Wir haben eine Härtefallkommission eingerichtet, die insgesamt 50 Millionen Euro an Bürgerinnen und Bürgerinnen und Bürgern ausgezahlt hat, die durch die Strabs eine Härte erfahren haben. Und wir haben Erleichterungen bei den Erschließungsbeiträgen für Altstraßen (Strebs) durchgesetzt: Konkret konnten Kommunen ihren Bürgern bis zu hundert Prozent der Beiträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. März 2021 erhoben wurden, nach eigenem Ermessen erlassen. Weiterhin haben wir uns dafür eingesetzt, dass auch bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen Härtefälle – beispielsweise bei Mehrfacherschließung von Wohngrundstücken – vermieden werden.

Virtuelle Kommune

Infolge der Corona-Pandemie mussten Kontakte reduziert und gewohnte Arbeitsabläufe kurzfristig umgestellt werden. Um trotz Pandemie die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien und Kommunalparlamente zu gewährleisten, haben wir die Gemeindeordnung und weitere Kommunalgesetze reformiert. Seitdem haben die Kommunalparlamente die Möglichkeit, bei Sitzungen ihrer Gremien Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Stimmrecht virtuell zuzuschalten und in reduzierter Präsenz zu tagen.

Wasserversorgung in kommunaler Hand

Mit dem Maßnahmenpaket „Wasserzukunft 2050“ stellen wir die Weichen, um die Trinkwasserversorgung in kommunaler Hand langfristig sicherzustellen. Wir verknüpfen bestehende Fernwasserversorgungssysteme mit einem ausgeklügelten Fernleitungsnetz. Dank umfassender Förderung von Verbundleitungen stellen wir sicher, dass Trinkwasser auch gemeindeübergreifend für die ortsnahe kommunale Wasserversorgung vorhanden ist. Wir haben die Mittel für RZWas um mehr als die Hälfte erhöht, um die kommunale Wasserversorgung und Wasserinfrastruktur zu sichern. Zudem ertüchtigen wir derzeit alle Wasserspeicher in öffentlicher Hand.

Mehr Handlungsspielräume

Seit Abschaffung der Strabs erhalten Kommunen eine jährliche Straßenausbau-Pauschale in Höhe von 150 Millionen Euro. Wir stellen Städten und Gemeinden 20 Millionen Euro jährlich für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit. Wir haben die Bestattungsverordnung reformiert, damit Kommunen dem Glaubenspluralismus angemessen Rechnung tragen können. Wir räumen den Kommunen mehr Freiheit bei der Integration der Schülerbeförderung in den ÖPNV ein. Und wir setzen uns für die Einrichtung von Förderlotsinnen und -lotsen in allen sieben Regierungsbezirken ein, um Kommunen bei der Umsetzung von förderfähigen Projekten noch besser zu unterstützen.

Mehr Wertschätzung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Wir haben das Bayerische Gleichstellungsgesetz novelliert, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Wir haben das Bayerische Personalvertretungsgesetz novelliert, um mehr Flexibilität zu ermöglichen und die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu stärken. Und wir haben als deutliches Zeichen der Wertschätzung die Wegstreckenentschädigung erhöht.