Rund drei Millionen Menschen im Freistaat sind über 65 Jahre alt. Sie alle haben ein Recht darauf, gehört und mit ihren Bedürfnissen und Sorgen ernst genommen zu werden. Als FREIE WÄHLER-Fraktion setzen wir uns deshalb seit langem für mehr Mitsprache von älteren Menschen in der Kommunal und Landespolitik ein. Mit unserem politischen Partner haben wir im Koalitionsvertrag ein Seniorenmitwirkungsgesetz vereinbart, um Seniorinnen und Senioren mehr Einflussnahme bei der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse zu ermöglichen. Das gilt ganz besonders für die Themen, wo die Belange von älteren Menschen direkt berührt sind, wie bezahlbarer und
barrierefreier Wohnraum, Gesundheitsprävention und Pflegeangebote.

Zwar haben viele bayerische Kommunen und Landkreise schon heute seniorenpolitische Gremien, die die Belange älterer Menschen besonders in den Blick nehmen. Mit unserem Seniorenmitwirkungsgesetz wollen wir nun aber noch mehr Kommunen ermutigen, die Beteiligung von Seniorinnen und Senioren an politischen Prozessen weiter zu fördern und zu stärken. Konkret schaffen wir mit dem Gesetz die Voraussetzungen, damit seniorenpolitische Interessen und Forderungen sowie Ideen und Erfahrungen älterer Menschen künftig noch besser gebündelt und an die Entscheidungsträger kommuniziert werden.

Mit unserem Gesetz stärken und institutionalisieren die politische Beteiligung von Seniorinnen und Senioren und geben ihnen ein starkes Mitspracherecht auf allen politischen Ebenen. Für die Vertretung der Senioreninteressen auf Landesebene haben wir den sogenannten Landesseniorenrat geschaffen. Damit etablieren wir eine parteipolitisch neutrale, überkonfessionelle Mitwirkungsplattform, die künftig bei allen wichtigen Entscheidungen der Staatsregierung, die die Interessen von Seniorinnen und Senioren betreffen, gehört werden wird. Seine Mitglieder sind die Vertreter der Seniorenvertretungen der 2.056 kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden und der 71 Landkreise.

Darüber hinaus werden alle Gemeinden angehalten, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten – eine Verpflichtung dazu haben wir im Gesetz aber bewusst nicht festgeschrieben. Denn uns war wichtig, im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung die Kommunen nicht zur Einrichtung entsprechender Gremien zu verpflichten und stattdessen die bestehenden Strukturen vor Ort zu erhalten.