Die Kombinationshaltung kombiniert die Anbindehaltung mit einem großzügigen Maß an Bewegung und mit Tierwohlmaßnahmen. Darauf hatten sich 2019 die Bayerische Staatsregierung mit den landwirtschaftlichen Betrieben und der Milchbranche verständigt. Grundlage waren wissenschaftliche Erkenntnisse der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zur artgerechten Rinderhaltung. Demnach wird den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr Auslauf ins Freie ermöglicht – und das mindestens zwei Stunden täglich. Möglich ist eine Reduzierung auf 90 Tage Auslauf – vorausgesetzt, dass Betriebe im Stall besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls nachweisen können.
Mit den Zuwendungen aus dem Kulturfonds senden wir das klare Signal an alle Kultur- und Kreativschaffenden, dass wir die enormen finanziellen Belastungen infolge der Corona-Beschränkungen ernst nehmen und alles dafür tun wollen, um die kulturelle Vielfalt im Freistaat zu schützen und zu bewahren. Schließlich war die Kultur- und Veranstaltungsbranche mehr als jeder andere gesellschaftliche Bereich von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen.
Von den Zuwendungen profitieren neben Theatern, Museen und Musikinstitutionen auch Archive, Bibliotheken und Einrichtungen zur Literaturförderung. Über 4,1 Millionen Euro stellt der Freistaat allein für diese Förderbereiche zur Verfügung. Weitere 110.000 Euro fließen in den internationalen Ideenaustausch, 565.660 Euro in die Förderung zeitgenössischer Kunst und 230.000 Euro in Denkmalschutz und Denkmalpflege. Die Unterstützung erfolgt wie in den Vorjahren in Form von Zuschüssen.