In den letzten Jahren haben wir bereits viel getan, um die Bautätigkeit im Freistaat zu steigern. Wir haben die Bayerische Bauordnung mittels unserer Modernisierungsgesetze zielgerichtet entschlackt und zahlreiche Erleichterungen geschaffen. Allein im neuen Doppelhaushalt 2026/27 sind 3,6 Milliarden Euro für die bayerische Wohnraumförderung vorgesehen. Damit investieren wir im Rahmen der Kofinanzierung einen deutlich größeren Anteil als vom Bund gefordert.
Wichtig ist jetzt, auch Wohnungen im Bestand einer Nutzung zuzuführen. Das gelingt aber nur, wenn ideologisch motivierte Ideen – wie etwa der SPD-Vorstoß, das angeknackste Gesundheitssystem künftig durch Mieteinnahmen zu finanzieren – unterbleiben. Es braucht auch keine neuen Gängelungsinstrumente wie zum Beispiel Renditekontrollen – übrigens ebenfalls ein Vorschlag der SPD –, sondern vielmehr echte Anreize, um Vermieten attraktiver zu machen.
Vorstellen könnten wir uns beispielsweise die Steuerfreiheit von Mieteinnahmen, wenn der Vermieter seinen Wohnraum deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete anbietet. Bislang gilt nämlich: Tut er das, wird er vom deutschen Steuerrecht dafür hart bestraft. Verlangt ein Eigentümer mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann er beim Finanzamt 100 % seiner Werbungskosten steuerlich geltend machen. Vermietet er günstiger, kann er Ausgaben für Abschreibungen oder Instandhaltungsmaßnahmen nur noch anteilig statt vollständig von den Mieteinnahmen abziehen. Im Ergebnis erhöht sich das steuerpflichtige Einkommen deutlich – trotz geringerer Mieteinnahmen.
Außerdem fordern wir eine Stärkung der Vertragsfreiheit und des Schutzes der Eigentümerrechte. Die rechtliche Stellung von Vermietern im Kampf gegen Mietnomaden und problematische Mieter muss deutlich verbessert werden. Darüber hinaus muss die Erbschaftsteuer abgeschafft werden, damit familiär geschaffener Wohnraum bei der Übergabe an die nachfolgende Generation nicht zur finanziellen Belastung wird. Auch eine Mietausfallversicherung auf Kosten der Vermieter lehnen wir ab, da sie letztlich das Vermieten verteuert. Zu guter Letzt fordern wir rechtliche Erleichterungen, um leerstehende Gewerbeimmobilien unbürokratisch für Wohnzwecke umwidmen zu können.