Schluss mit der Verwirrung um alte Straßen!
Eigentlich dürfen Gemeinden keine Erschließungsbeiträge mehr für Straßen verlangen, wenn mit deren Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde. Seit einem Urteil aus dem Jahr 2023 häufen sich jedoch Fälle, in denen Anwohner trotzdem zur Kasse gebeten werden – mit der Begründung, dass frühere Baumaßnahmen lediglich Provisorien gewesen seien. Grundstückseigentümer müssen dann bis zu 90% der Kosten übernehmen. Im Interesse dieser Bürger brauchen wir endlich eine klare Regelung.