Wie mit psychisch kranken ­
Tätern umgehen?
Aschaffenburg, Mannheim, Hamburg: Eine Reihe von Angriffen mutmaßlich psychisch kranker Täterinnen und Täter gegen arglose Passanten hat zu großer Verunsicherung geführt. Nach jedem Angriff werden reflexartig Forderungen nach Strafverschärfungen oder einem Register für psychisch kranke Gewalttäter laut.
Hauber: Wir stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit nach Schutz mit dem Anspruch auf Selbstbestimmung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Einklang zu bringen – ohne dass uns dafür nennenswerte finanzielle Mittel oder personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Dennoch müssen wir gemeinsam schauen, wo wir zielgenau nachschärfen können. Denn meiner Erfahrung als Polizeibeamter nach sind die Maßnahmen, die uns und dem Maßregelvollzug zur Verfügung stehen, meist nicht ausreichend.
Waldvogel: Gewalttaten von psychisch erkrankten Tätern, so schlimm sie in jedem Einzelfall sind, sind vergleichsweise eher selten. Da sie oft in der Öffentlichkeit stattfinden, erhalten sie auch mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Sehr viel häufiger kommt es zum Beispiel zu Femiziden, die aber meist nicht in der Öffentlichkeit stattfinden und deshalb auch weniger öffentliche Aufmerksamkeit erhalten.
Gaudernack: Zwei Dinge will ich zunächst festhalten: Nicht jede Gewalttat ist auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen. Und nicht alle psychisch kranken Menschen neigen zu Gewalt. Stattdessen sind sie oft selbst Opfer. Auch der öffentliche Eindruck, es gebe eine Zunahme an Gewalt und Straftaten, täuscht. Was aber stimmt, ist, dass die Zuweisungen psychisch kranker Straftäter in den Maßregelvollzug zugenommen haben.
Hauber: Mit welchen Folgen?
Gaudernack: Schwer und akut psychisch kranke Menschen sind eine große Belastung für forensische Kliniken. Wenn Menschen einmal in der Forensik sind, ist es oft schwer, sie wieder zu entlassen. Zur Begrenzung der Freiheitsentziehung müssen wir es aber zugleich vermeiden, sie länger als irgendwie notwendig im Maßregelvollzug zu belassen. Im Übrigen belasten lange Unterbringungen den Staatshaushalt. Das ist ein schwieriger Spagat.
Scharf: Vor welchen weiteren Schwierigkeiten stehen Sie?
Gaudernack: Ein großes Problem ist die fehlende Erreichbarkeit von manchen psychisch kranken Menschen – etwa durch fehlende soziale Integration, durch die prekäre Situation von geflüchteten Menschen oder durch die besondere Art ihrer Erkrankungen, insbesondere bei zusätzlichen Suchterkrankungen. Viele Menschen fallen durch die Maschen unseres Versorgungssystems.
Hauber: Es stellt sich bei psychisch kranken Tätern ja auch eine Reihe von rechtlichen Fragen.
Gaudernack: Ja, allen voran, ob im Fall einer Unterbringung das BGB oder das BayPsychKHG zur Anwendung kommt. In der Praxis kommt oft eher das Bürgerliche Gesetzbuch zur Anwendung. Aber jeder hat auch ein Recht auf Krankheit. Hier ergeben sich schwierige Abwägungsfragen.
Hauber: Klassische Gewalttäter kommen ja in Untersuchungshaft. Werden sie freigelassen, können sie wieder schwere Gewalt ausüben. Hier könnten Meldeauflagen vielleicht Abhilfe schaffen.
Gaudernack: Beim Maßregelvollzug entspricht die Unterbringung nach § 126a Strafprozessordnung der Untersuchungshaft. In vielen Fällen müsste es aber gar nicht zu einer Tat und einer anschließenden Unterbringung im Maßregelvollzug kommen. Dazu bräuchte es jedoch eine bessere Vernetzung der verschiedenen Stellen und zusätzliche ordnungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten. In Zürich ist diese Schnittstellen-Problematik z.B. besser gelöst. Bei uns gibt es derzeit niemanden, der einen „Gesamtüberblick“ über die Situation eines Patienten hat. Oft steht auch die ärztliche Schweigepflicht einem Austausch vermeintlich im Weg.
Hauber: Inwiefern helfen die Präventionsstellen, die 2018 im Zuge der Einführung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes aufgebaut wurden?
