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Wortwechsel

Wie mit psychisch kranken ­
Tätern umgehen?

Aschaffenburg, Mannheim, Hamburg: Eine Reihe von Angriffen mutmaßlich psychisch kranker Täterinnen und Täter gegen arglose Passanten hat zu großer Verunsicherung geführt. Nach jedem Angriff werden reflexartig Forderungen nach Strafverschärfungen oder einem Register für psychisch kranke Gewalttäter laut.

Hauber: Wir stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit nach Schutz mit dem Anspruch auf Selbstbestimmung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Einklang zu bringen – ohne dass uns dafür nennenswerte finanzielle Mittel oder personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Dennoch müssen wir gemeinsam schauen, wo wir zielgenau nachschärfen können. Denn meiner Erfahrung als Polizeibeamter nach sind die Maßnahmen, die uns und dem Maßregelvollzug zur Verfügung stehen, meist nicht ausreichend.

Waldvogel: Gewalttaten von psychisch erkrankten Tätern, so schlimm sie in jedem Einzelfall sind, sind vergleichsweise eher selten. Da sie oft in der Öffentlichkeit stattfinden, erhalten sie auch mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Sehr viel häufiger kommt es zum Beispiel zu Femiziden, die aber meist nicht in der Öffentlichkeit stattfinden und deshalb auch weniger öffentliche Aufmerksamkeit erhalten.

Gaudernack: Zwei Dinge will ich zunächst festhalten: Nicht jede Gewalttat ist auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen. Und nicht alle psychisch kranken Menschen neigen zu Gewalt. Stattdessen sind sie oft selbst Opfer. Auch der öffentliche Eindruck, es gebe eine Zunahme an Gewalt und Straftaten, täuscht. Was aber stimmt, ist, dass die Zuweisungen psychisch kranker Straftäter in den Maßregelvollzug zugenommen haben.

Hauber: Mit welchen Folgen?

Gaudernack: Schwer und akut psychisch kranke Menschen sind eine große Belastung für forensische Kliniken. Wenn Menschen einmal in der Forensik sind, ist es oft schwer, sie wieder zu entlassen. Zur Begrenzung der Freiheitsentziehung müssen wir es aber zugleich vermeiden, sie länger als irgendwie notwendig im Maßregelvollzug zu belassen. Im Übrigen belasten lange Unterbringungen den Staatshaushalt. Das ist ein schwieriger Spagat.

Scharf: Vor welchen weiteren Schwierigkeiten stehen Sie?

Gaudernack: Ein großes Problem ist die fehlende Erreichbarkeit von manchen psychisch kranken Menschen – etwa durch fehlende soziale Integration, durch die prekäre Situation von geflüchteten Menschen oder durch die besondere Art ihrer Erkrankungen, insbesondere bei zusätzlichen Suchterkrankungen. Viele Menschen fallen durch die Maschen unseres Versorgungssystems.

Hauber: Es stellt sich bei psychisch kranken Tätern ja auch eine Reihe von rechtlichen Fragen.

Gaudernack: Ja, allen voran, ob im Fall einer Unterbringung das BGB oder das BayPsychKHG zur Anwendung kommt. In der Praxis kommt oft eher das Bürgerliche Gesetzbuch zur Anwendung. Aber jeder hat auch ein Recht auf Krankheit. Hier ergeben sich schwierige Abwägungsfragen.

Hauber: Klassische Gewalttäter kommen ja in Untersuchungshaft. Werden sie freigelassen, können sie wieder schwere Gewalt ausüben. Hier könnten Meldeauflagen vielleicht Abhilfe schaffen.

Gaudernack: Beim Maßregelvollzug entspricht die Unterbringung nach § 126a Strafprozessordnung der Untersuchungshaft. In vielen Fällen müsste es aber gar nicht zu einer Tat und einer anschließenden Unterbringung im Maßregelvollzug kommen. Dazu bräuchte es jedoch eine bessere Vernetzung der verschiedenen Stellen und zusätzliche ordnungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten. In Zürich ist diese Schnittstellen-Problematik z.B. besser gelöst. Bei uns gibt es derzeit niemanden, der einen „Gesamtüberblick“ über die Situation eines Patienten hat. Oft steht auch die ärztliche Schweigepflicht einem Austausch vermeintlich im Weg.

Hauber: Inwiefern helfen die Präventionsstellen, die 2018 im Zuge der Einführung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes aufgebaut wurden?


Bei einem Austausch im Landtag auf Einladung unseres innenpolitischen Sprechers Wolfgang Hauber haben wir mit Experten aus Forensik, Polizei und Maßregelvollzug – darunter Dr. Bruno Waldvogel, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Bayern, Dr. Dorothea Gaudernack, Referatsleiterin im Bayerischen Sozialministerium, Dr. Christian Schlögl, Ärztlicher Direktor der forensischen Kliniken der medbo, sowie Alexandra Chuonyo, Geschäftsführerin ApK Bayern – versucht, die Diskussion zu versachlichen.


Gaudernack: Präventionsstellen basieren derzeit ganz stark auf Freiwilligkeit. Das ist einerseits gut, weil sie ein Angebot für all jene darstellen, die aufgrund ihrer besonders schweren psychischen Erkrankung übliche Behandlungsformen und Hilfeangebote ablehnen. Deshalb wollen wir die Stellen auch ausbauen. Andererseits müssen wir aufpassen, dass wir nicht in eine Art Paternalismus verfallen und das Recht auf Krankheit aushöhlen. Es muss sorgfältig differenziert werden, für wen das Angebot der Präventionsstellen geeignet ist, und wir müssen es auch ermöglichen, entsprechende gerichtliche Auflagen zu verhängen. Wir müssen zwar eingreifen, aber es muss gezielt sein. Und die staatlich finanzierten Präventionsstellen können nicht Defizite des Versorgungssystems auffangen. Hier braucht es auch andere Versorgungsangebote, wie intensiv ambulant aufsuchende Behandlungsformen (z.B. das sog. assertive community treatment, ACT).

Hauber: In der Gesundheitsversorgung haben schwer psychisch erkrankte Patienten aber lange Wartezeiten.

Chuonyo: Bei vielen erkrankten Menschen sind eine ausführliche Fallanalyse sowie Patientengespräche unersetzlich, um eine Fremdgefährdung ausschließen zu können.

Hauber: Was sagen Sie zu der Wahrnehmung, dass es sich bei den Tätern vor allem um Geflüchtete handelt?

Gaudernack: Richtig ist, dass Geflüchtete oft psychische Vorbelastungen haben. Um diesen Menschen besser zu helfen, wäre z.B. eine Sprachmittlungsförderung in den Kliniken eine gute Idee. Aber auch innerfamiliäre Gewalt spielt eine Rolle, wenn psychisch kranke Menschen Gewalttaten begehen. Die Angehörigen sind häufig besonders belastet. Um es auf den Punkt zu bringen: Unsere Thematik ist nicht vorrangig ein Flüchtlingsphänomen.

Schlögl: Wir reden in manchen Fällen von schizophrenen Patienten. Freiwilligkeit wie bei den Präventionsstellen ist in diesen Fällen absurd. Denn vor allem junge Menschen, die sich an Psychiater wenden sollten, sehen ja oft die Notwendigkeit dafür nicht.

Gaudernack: Hier braucht es eine ambulante Anbindung, etwa auch durch entsprechend ausgerichtete Sozialarbeit.

Hauber: Nach dem Angriff in Aschaffenburg wurden auch Stimmen laut, die eine ambulante Zwangsmedikation gefordert haben.

Gaudernack: Im Moment haben wir keine ambulante medikamentöse Zwangsbehandlung. Aber das ist durchaus ein Thema, das bei der Diskussion über den Umgang mit psychisch kranken Tätern einbezogen werden muss.

Chuonyo: Keiner will Zwang. Manchmal ist Zwang aber hilfreich, um eine notwendige Behandlung einzuleiten. Diese dient nicht nur der Gefahrenabwehr, sondern auch der Gesundheit und Lebensqualität der erkrankten Menschen. Uns berichten Angehörige, dass eine Unterbringung in einer Maßregelvollzugsklinik und die damit einhergehende medizinische und therapeutische Behandlung sehr hilfreich waren. Angehörige leiden sehr stark mit, wenn sie hilflos zusehen müssen, wie sich eine psychische Erkrankung ohne Behandlung verschlechtert und ihre Befürchtungen wahr werden, dass „etwas passiert, bevor etwas passiert“ – im Sinne: Erst eine Tat führt zu Unterbringung und Behandlung. Oft könnte viel Leid verhindert werden.

Hauber: Ultimativen Schutz kann es ja ohnehin nicht geben.

Gaudernack: Nein, ein Restrisiko bleibt bei allen Maßnahmen natürlich immer, auch weil eine hundertprozentige Kontrolle nicht möglich ist. Das gehört zu unserer Freiheit einfach dazu und muss akzeptiert werden. In Zusammenarbeit von Medizin, Recht, Verwaltung, Politik und Betroffenen können wir aber ein gutes Risikomanagement schaffen.

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