Weniger Bürokratie, mehr Service
Wir wollen das Leben der Menschen in Bayern einfacher machen und haben dazu eine Reihe von Modernisierungsgesetzen beschlossen, mit denen das Landesrecht Stück für Stück durchforstet wird und bürokratische Hindernisse abgebaut werden. So soll die Wirtschaft von schnelleren Verfahren, weniger Auflagen und erleichterten Investitionen profitieren. In der Verwaltung werden Prozesse automatisiert und digitalisiert und der Zugang zu digitalen Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen wird verbessert. Mittlerweile haben wir knapp hundert Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung verabschiedet.
Mit dem Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetz wurde das Baurecht entschlackt, Genehmigungen vereinfacht, Standards flexibilisiert und digitale Bauanträge implementiert. Das Ziel dahinter: Bauen soll künftig schneller und günstiger werden, zugleich soll an die Kommunen und Bürger mehr Verantwortung zurückgegeben werden. Weitere zentrale Punkte sind die Bereiche öffentliche Verwaltung und Ehrenamt. Bei ehrenamtlich durchgeführten Veranstaltungen reicht künftig etwa eine einmalige Anzeige, sobald solche Veranstaltungen wiederholt beanstandungsfrei durchgeführt wurden. Auch die Eigenorganisation von Umzügen wird erleichtert, weil Ehrenamtliche künftig nicht mehr auf die Kooperation von Polizei oder Feuerwehr angewiesen sind, sondern die Verkehrsregelung auch selbst organisieren dürfen. Zudem haben wir ein Kostenprivileg für das Ehrenamt beschlossen, sodass Kosten, die für die Durchführung ehrenamtlicher Veranstaltungen im Gemeinwohlinteresse anfallen, erstattet werden können.
Das Dritte Modernisierungsgesetz wurde ebenfalls bereits beschlossen. Die Erleichterungen betreffen unter anderem die bislang sehr umfangreichen und tiefgreifenden Umweltverträglichkeitsprüfungen für Beschneiungsanlagen und Skipisten sowie den Immissions- und den Brandschutz. Künftig erstreckt sich etwa die Feuerbeschau nur noch auf Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO sowie auf sonstige bauliche Anlagen, bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen. So werden Gemeinden und Feuerwehren entlastet, während das Sicherheitsniveau beibehalten wird.
Auch das Vierte Modernisierungsgesetz verfolgt wie seine Vorgänger das Ziel, bürokratische Lasten und Hindernisse abzubauen. Ein zentraler Baustein ist die umfassende Novelle des Bayerischen Landesplanungsrechts. Damit wurden die Rahmenbedingungen für die Raumordnung in Bayern vereinfacht, beschleunigt sowie auf aktuelle und zukünftige Entwicklungen angepasst. Neben einem starken Fokus auf Digitalisierung wurden Verfahrensschritte deutlich gestrafft und die Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen beschleunigt. Zudem wurden gesetzliche Berichts- und Evaluationspflichten gestrichen: Es kann und soll weiterhin berichtet und evaluiert werden, wenn es sachgerecht ist – künftig ist es aber kein gesetzliches „Muss“ mehr. Mit der Streichung des Passus „Stand der Technik“ können künftig innovative, praxisnahe und kostengünstigere Lösungen gefunden werden.
Das Fünfte Modernisierungsgesetz wird derzeit beraten.