Schwerpunkt Runder Tisch „Bürgerbegehren“
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Runder Tisch „Bürgerbegehren“

Volksgesetzgebung light?

Vor rund einem Jahr kündigte Ministerpräsident Markus Söder in einer Regierungserklärung im Plenum des Landtags höhere Hürden für Bürgerbegehren an. Seitdem wurden seine Vorschläge bei einem von der Staatskanzlei einberufenen Runden Tisch auf breiter Basis diskutiert – auch unser Fraktionsvorsitzender Florian Streibl war mit dabei.

Ziel der Zusammenkunft war, einen tragfähigen Konsens für eine etwaige Reform von Bürgerbegehren in Bayern zu finden. So stand zu Beginn nämlich unter anderem die Idee im Raum, sämtliche Entscheidungen zu Infrastrukturvorhaben, die von gemeindeübergreifender Bedeutung sind, von Bürgerbegehren auszunehmen. Das wären etwa 50 Prozent aller Bürgerbegehren gewesen. Damit waren wir als FREIE WÄHLER-Fraktion nicht einverstanden.

Für uns kam und kommt es nicht infrage, die Möglichkeiten der Bürger zur Mitgestaltung über Gebühr zu beschneiden. Zweifellos gibt es Stellschrauben, an denen wir drehen können, um die Verfahren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dabei muss es darum gehen, die Bürger besser und früher zu informieren und in den Entscheidungsprozess einzubinden.

Das gilt übrigens auch für die Krankenhausplanung: Während sich die meisten Teilnehmer des Runden Tisch vorstellen konnten, Bürgerentscheide über Krankenhäuser nicht mehr zuzulassen, haben wir eine klare rote Linie gezogen. Denn keinesfalls wollen wir bei dem überaus sensiblen Thema der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge Ängste und Misstrauen bei den Bürgern schüren.

Bürgerentscheide haben sich als Äußerungsmöglichkeit der Bürger nicht nur bewährt, sondern sind vielleicht auch einer der Gründe, warum sich die Menschen in Bayern wohler fühlen als in anderen Ländern. Fakt ist jedenfalls: Die bayerische Bevölkerung nutzt das Instrument intensiv. Rund 40 Prozent der Bürgerentscheide in Deutschland finden im Freistaat statt.

Bestimmte Änderungen könnten wir aber guten Gewissens mittragen: Unterstützerunterschriften für Bürgerentscheide sollen künftig mit einem Haltbarkeitsdatum versehen werden. So können Unterschriften nicht unbegrenzt angesammelt werden, während das betreffende Thema im Ort womöglich längst abgeräumt ist. Zudem sollen Bürgerbegehren, die sich gegen eine Stadtrats- oder Gemeinderatsentscheidung richten, nicht mehr beliebig spät initiiert werden können.

Die Vorschläge des Runden Tischs sollen nun in einen Gesetzesentwurf der Staatsregierung einfließen, den wir anschließend im Landtag beraten werden.

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