Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Eigentum schützen, Leistung honorieren

Gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht dann, wenn der Staat Leistung und Eigentum wieder mehr wertschätzt. Deshalb machen wir uns innerhalb der Bayernkoalition dafür stark, ungerechte Steuern wie die Erbschaftsteuer abzuschaffen, Kostentreiber wie die Grunderwerbsteuer mittels Länderöffnungsklausel selbst zu regeln und eine faire Lösung für Ersterschließungsbeiträge von Altstraßen herbeizuführen.

Die eigenen vier Wände dürfen in Bayern kein unbezahlbarer Luxus sein. Weil die hohen Preise für Baugrundstücke und Bestandsimmobilien massiv ins Kontor schlagen, tut der Freistaat viel dafür, um die Kaufnebenkosten zu senken. So greift das bayerische Zinsverbilligungsprogramm Bürgern beim Weg ins Eigenheim kräftig unter die Arme. Und mit einem Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % garantiert der Freistaat das bundesweit niedrigste Niveau. Weil angesichts der anhaltend hohen Marktpreise diese Förderinstrumente aber immer öfter nicht mehr ausreichen, um den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu ermöglichen, wollen wir noch einen Schritt weitergehen.

Konkret wollen wir die Grunderwerbsteuer für den Kauf der ersten selbst genutzten Wohnimmobilie komplett abschaffen, um insbesondere junge Familien zu entlasten. Das geht aber nur, wenn Berlin aktiv wird: Denn das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes verbietet es den Ländern, maßgeschneiderte Freibetragsregelungen einzuführen. Wir fordern die Bundesregierung daher dringend auf, endlich den Weg freizumachen und eine Länderöffnungsklausel zu schaffen. Nur so können wir zusätzlich zur bestehenden Freigrenze einen echten Freibetrag für den Ersterwerb einführen.

Zudem fordern wir vom Bund die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer, damit familiär geschaffener Wohnraum bei der Übergabe an die nächste Generation nicht zur finanziellen Belastung wird. Denn wer heute in einer Boomregion das Haus der Eltern erbt und nicht selbst darin wohnt, ist schnell mehrere Hunderttausend Euro Erbschaftsteuer schuldig. Häufig muss der Erbe das Haus dann verkaufen, um die Steuer aufbringen zu können. Damit zerstört diese eigentums- und leistungsfeindliche Zwangsabgabe die Lebensleistung ganzer Familien. Hinzu kommt, dass die Ermittlung der Abgabe enorme Verwaltungskapazitäten bindet – bei einem Anteil von 3,0 % an den Gesamtsteuereinnahmen. Deshalb wird es höchste Zeit, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, um ein klares Signal pro Eigentum zu setzen.

Zudem kämpfen wir innerhalb unserer Bayernkoalition dafür, dass Kommunen die erstmalige Erschließung einer Straße maximal 25 Jahre lang abrechnen dürfen. Denn es häufen sich Fälle, bei denen Ersterschließungsbeiträge fällig werden für Straßen, die vor 40 oder 50 Jahren gebaut wurden. Hintergrund ist ein Urteil aus dem Jahr 2023, wonach die im Bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) festgelegte 25-Jahr-Frist erst beginnt, wenn die vollständige Erschließung Ziel der Baumaßnahmen war. So lange gelten die Straßen als Provisorien. Durch diese Rechtsauslegung entsteht aber eine massive Gerechtigkeitslücke, denn Anwohner können sich nicht sicher sein, dass ihre Straße als erschlossen gilt.

Wir halten eine Klarstellung im KAG deshalb für überfällig – und zwar dahingehend, dass die erstmalige Herstellung einer Straße mit dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Straße eine Erschließungsfunktion hatte. Diese Erschließungsfunktion hat sie nach unserer Überzeugung in dem Moment, in dem Eigentümer Häuser auf ihren Grundstücken errichten dürfen.