Erleichterungen für Schaustellergewerbe und Vereine noch dieses Jahr
Schausteller, Vereine und Reisegastronomen können aufatmen: Auf Initiative unserer Fraktion ändert die Bayerische Staatsregierung ihre Gaststättenverordnung und sorgt so für Erleichterungen bei der Beantragung einer Schankerlaubnis.
Bisher mussten Schaustellerinnen und Schausteller in Bayern trotz des Besitzes einer Reisegewerbekarte für jedes einzelne Volksfest eine Genehmigung in Form einer Gestattung (§§ 12 i. V. m. 2 GastG) bei der zuständigen Kommune beantragen und die Gebühren bezahlen, wenn sie Alkohol ausschenken wollen. Dieses Vorgehen ist eine unnötige bürokratische Mehrfach-Belastung – sowohl für die Schaustellerinnen und Schausteller in Bayern als auch für die Verwaltungen.
Deshalb haben wir bereits im Frühjahr 2024 einen Antrag verfasst, in dem wir Erleichterungen für das Schaustellergewerbe einforderten. In dem Antrag argumentierten wir, dass Schausteller, die etwa auf Volksfesten Essen und Getränke anbieten möchten, einer unnötigen Doppelkontrolle unterliegen. Denn schon die Erteilung einer Reisegewerbekarte oder der Gaststättenerlaubnis ist an hohe Hürden und umfangreiche Überprüfungen gekoppelt.
Ein einschlägiges Gutachten stützte die Sicht unserer Fraktion. Darin wurde festgestellt, dass eine Anpassung der Gaststättenverordnung erforderlich sei, um eine verfassungs- und europarechtswidrige doppelte Erlaubnispflicht für reisegewerbliche Gaststätten zu vermeiden. Eine Änderung der Verordnung war insofern nicht nur sinnvoll, sondern dringend notwendig.