Spektrum Erleichterungen für Schausteller­gewerbe und Vereine noch dieses Jahr
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AUF UNSERE INITIATIVE: FREISTAAT ÄNDERT BAYERISCHE GASTSTÄTTENVERORDNUNG

Erleichterungen für Schausteller­gewerbe und Vereine noch dieses Jahr

Schausteller, ­Vereine und Reisegastronomen können aufatmen: Auf Initiative unserer Fraktion ändert die Bayerische Staatsregierung ihre Gaststättenverordnung und sorgt so für Erleichterungen bei der Beantragung einer Schankerlaubnis.

Bisher mussten Schaustellerinnen und Schausteller in Bayern trotz des Besitzes einer Reisegewerbekarte für jedes einzelne Volksfest eine Genehmigung in Form einer Gestattung (§§ 12 i. V. m. 2 GastG) bei der zuständigen Kommune beantragen und die Gebühren bezahlen, wenn sie Alkohol ausschenken wollen. Dieses Vorgehen ist eine unnötige bürokratische Mehrfach-Belastung – sowohl für die Schaustellerinnen und Schausteller in Bayern als auch für die Verwaltungen.

Deshalb haben wir bereits im Frühjahr 2024 einen Antrag verfasst, in dem wir Erleichterungen für das Schaustellergewerbe einforderten. In dem Antrag argumentierten wir, dass Schausteller, die etwa auf Volksfesten Essen und Getränke anbieten möchten, einer unnötigen Doppelkontrolle unterliegen. Denn schon die Erteilung einer Reisegewerbekarte oder der Gaststättenerlaubnis ist an hohe Hürden und umfangreiche Überprüfungen gekoppelt.

Ein einschlägiges Gutachten stützte die Sicht unserer Fraktion. Darin wurde festgestellt, dass eine Anpassung der Gaststättenverordnung erforderlich sei, um eine verfassungs- und europarechtswidrige doppelte Erlaubnispflicht für reisegewerbliche Gaststätten zu vermeiden. Eine Änderung der Verordnung war insofern nicht nur sinnvoll, sondern dringend notwendig.

Wir sorgen für bürokratische Erleichterungen, die direkt spürbar sind: bei den Vereinen und Schaustellern, aber auch in der Verwaltung.

Es freut uns deshalb sehr, dass es uns noch vor der Parlamentarischen Sommerpause zusammen mit unserem Koalitionspartner gelungen ist, diese bürokratische Erleichterung umzusetzen. Die in diesem Zusammenhang von der Staatsregierung präsentierte Änderung entspricht unseren Forderungen: Künftig werden Schausteller, Vereine und Reisegastronomen bei der Beantragung einer Schank­erlaubnis spürbar entlastet.

Schon zwei Wochen nach Antragsstellung – nun per einfacher E-Mail möglich – gilt die Genehmigung für den vorübergehenden Ausschank von Alkohol auf Volksfesten, Märkten und Vereinsfesten per Fiktion als erteilt, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Zudem gilt künftig: Die Gestattung wird von Kosten freigestellt, sofern sie durch Eintritt der Genehmigungsfiktion bewirkt wird. Damit sorgen wir für bürokratische Erleichterungen, die direkt spürbar sind: bei den Vereinen und Schaustellern, aber auch in der Verwaltung.

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