Beamte in die Rentenkasse? Für uns ein klares Nein!
Das Rentensystem muss dauerhaft entlastet werden, daran besteht kein Zweifel. Denn immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Doch die Milchmädchenrechnung von Bärbel Bas, die Sozialversicherungspflicht auch auf Beamte auszuweiten, ist der falsche Weg. Die von ihr angedachte Systemveränderung scheitert erstens an der Umsetzung und bringt zweitens nur Unruhe in ein bestens etabliertes System. Denn ein solch weitreichender Eingriff in das Versorgungssystem wäre nur durch eine Änderung der Verfassung sowie die Aufhebung des Bestandsschutzes möglich.
Im Landtag setzen wir uns deshalb dafür ein, das bewährte Pensionssystem des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes sowie die Beihilferegelung nach Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz zu erhalten. Fakt ist nämlich: Ein Einbeziehen der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung würde die demografische Problematik des Rentensystems nicht lösen, sondern zu massiven Mehrkosten für die Haushalte führen. Um Gehaltseinbußen für Beamte im deutlich dreistelligen Bereich zu vermeiden, müsste der Staat dann sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge aufbringen. Ein solches finanzpolitisches Gedankenexperiment ist auch deshalb abzulehnen, weil die Beamtenversorgung als Teil des Alimentationsprinzips verfassungsrechtlich geschützt ist. Darüber hinaus würden neue Belastungen die Attraktivität des Dienstherrn Freistaat erheblich schwächen. Das kann nicht in unserem Interesse sein: Der öffentliche Dienst sowie die Beamtinnen und Beamten sind dem Wohl des Landes verpflichtet, an Recht und Gesetz gebunden und zur politischen Neutralität verpflichtet. Damit garantieren sie Stabilität und Sicherheit und sorgen für Rechtsstaatlichkeit. Das wiederum stärkt das Vertrauen in die Demokratie. Ziel muss deshalb vielmehr sein, den öffentlichen Dienst so auszugestalten, dass er attraktiv genug ist, um die besten Köpfe gewinnen und halten zu können.
Auch deshalb machen wir uns im Landtag dafür stark, bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung signifikant zu reduzieren. Konkret wollen wir mit einer landesweiten Kampagne Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung die unbegründete Furcht vor Haftungsrisiken nehmen, damit sie sich trauen, ihre Ermessensspielräume wieder im Sinne der Bürger auszuschöpfen. Zudem wollen wir das Verbandsklagerecht dahingehend einschränken, dass künftig nur noch die eigene individuelle Betroffenheit juristisch relevant ist. Denn der Entscheidungswille der Verwaltung sollte nicht dadurch gehemmt werden, dass aus Furcht vor teilweise weit entfernten Dritten Entscheidungen gar nicht erst getroffen werden.