Für unsere Landwirte

Bürokratie abbauen, Planungssicherheit herstellen und Wettbewerbsfähigkeit stärken

Unsere Landwirte stehen vor immer größeren Herausforderungen: Sie müssen nicht nur auf zunehmende Extremwetterlagen, wachsende Auflagen zum Tierwohl und Artenschutz sowie sich verändernde Konsumentenbedürfnisse reagieren, sondern sehen sich auch mit immer mehr Auflagen und Anforderungen konfrontiert. Um die Landwirtschaft in Bayern zukunftsfest aufzustellen, machen wir uns im Bund und auf europäischer Ebene für eine Stärkung unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft stark.

Düngerecht

Wir fordern eine fundamentale Neuausrichtung des Düngerechts. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts gegen die bisherige Ausweisung sogenannter roter und gelber Gebiete sind die Chance, das Düngerecht neu und mutig auszugestalten. Denn jetzt haben wir schwarz auf weiß, dass die bisherigen Rechtsgrundlagen zu den pauschalen Gebietsausweisungen verfassungswidrig sind. Unsere Bauern werden dadurch massiv in ihrem Eigentumsrecht sowie in ihrer Berufsfreiheit beschränkt.

Konkret plädieren wir für die Einführung einer betriebsbezogenen Bilanzierung – ein Konzept ohne starre rote Gebiete. Dazu schlagen wir vor, den gesamtbetrieblichen Düngebedarf in den Blick zu nehmen: Dieser ergibt sich aus dem Stickstoffbedarf der angebauten Kulturen, den Anbauflächen in Hektar und den regionalen Erträgen – bei Letzterem gehen wir von Durchschnittswerten aus. Betriebe mit überdurchschnittlichen Erträgen können diese geltend machen, wenn sie Nachweise dafür haben, etwa durch Verkaufsbelege oder Futterberechnungen. Der Gesamtbedarf ist dann die Obergrenze für den Düngeeinsatz im Betrieb, wobei organische und mineralische Dünger zusammengezählt werden. Der Betrieb kann aber selbst entscheiden, wie er diese Gesamtdüngermenge auf seine Kulturen im Betrieb verteilt.

Dieses System würde eine leistungsfähige, regionale Landwirtschaft ermöglichen, anstatt die Agrarbetriebe mit Bürokratie zu erdrücken. Am Ende des Konzepts stünden eine bedarfsgerechte Düngung, die hochwertige Produkte hervorbringen kann, sowie eine ganzheitliche Betrachtung des Gewässerschutzes, bei der auch Einflussfaktoren und Eintragspfade abseits der Landwirtschaft Berücksichtigung fänden. Durch eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips würden wir den Gewässerschutz im Freistaat fit für die Zukunft machen. Dazu gehört zwingend, dass Messstellennetze, Einzugsgebiete und hydrogeologische Besonderheiten fachlich fundiert, transparent und für die Betroffenen nachvollziehbar in das Monitoring einfließen. Wichtig für uns: Bayerns Landwirte dürfen mit sauberem Wasser nicht länger pauschal in Widerspruch gebracht werden. Deshalb prüft die Staatsregierung, wie das Konzept in Einklang mit EU- und Bundesrecht implementiert werden kann.

EU-Wiederherstellungsverordnung

Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Wiederherstellungsverordnung außer Kraft gesetzt, zumindest aber überarbeitet wird, denn sie ist ein bürokratischer Overkill, der weder der Natur noch den Grundeigentümern gerecht wird. Die EU-Verordnung sieht vor, dass bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen wiederhergestellt werden müssen. Es fehlt jedoch an praktikablen Umsetzungsmechanismen, klaren Finanzierungsgrundlagen und realistischen Zeitplänen. Das Ergebnis sind überbordende Dokumentationspflichten statt echter Lösungen. Für uns ist klar: Eine Verordnung, die Flächen für Wohnungsbau oder Landwirtschaft blockiert, ohne Alternativen aufzuzeigen, ist für uns nicht akzeptabel. Wir fordern deshalb die Abschaffung der Verordnung oder wenigstens deren Aussetzung sowie die Einbindung des Bundesrats, um die föderale Mitgestaltung sicherzustellen.