Um Bürgerinnen und Bürger bei Behördengängen und Anträgen spürbar zu entlasten, empfiehlt die Kommission dreierlei:
Der öffentliche Dienst benötigt eine Serviceoffensive, die mit der Einführung zentraler und einheitlicher Mindeststandards, der Schaffung einer neuen Servicekultur und insbesondere einer Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit einhergeht. Zusätzlich soll das Prinzip des „One-stop-Government“ etabliert werden: Demnach soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, mit ihren Anliegen an eine Behörde heranzutreten, statt eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen ansteuern zu müssen.
Die Behörden sollen zudem durch flächendeckende Nutzung digitaler Hilfsmittel und durch die Einführung flexibler Öffnungszeiten erreichbarer werden und sich mehr an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. Dazu sollen KI-basierte Instrumente, Chatbots und weitere digitale Hilfsmittel eingeführt und genutzt werden. Zur Unterstützung, Vorbereitung und Etablierung digitaler Kompetenzen und Kenntnisse muss die Ausbildung der Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter entsprechend angepasst werden. Am besten wäre es, wenn der Freistaat Bayern zeitnah eine Umsetzung in ausgewählten Modell-Kommunen praktisch erproben würde.
Bei all dem gilt: Verwaltungsverfahren müssen effizienter gestaltet und wesentlich mehr nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten ausgelegt werden. Als zentraler und einheitlicher Zugangsweg zu den verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen soll eine entsprechende App programmiert werden. Für weniger digitalaffine Bürgerinnen und Bürger soll es vor Ort Infoschalter und weitere analoge Hilfsangebote geben.